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EULA

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

SEOForge · ShieldForge · Pro-Lizenzen

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA”) regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Brainwerk e.U. (im Folgenden „Lizenzgeber”) und der natürlichen oder juristischen Person, die eine Pro-Lizenz für SEOForge oder ShieldForge erwirbt (im Folgenden „Lizenznehmer”), hinsichtlich der Nutzung der jeweiligen Software.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung eines zeitlich befristeten, nicht-ausschließlichen, nicht-übertragbaren Nutzungsrechts an der Pro-Version der jeweiligen Software für die im Lizenzvertrag (Tier) festgelegte Anzahl von WordPress-Installationen.

2. Free-Komponenten / Open-Source-Anteile

Die kostenlosen Basis-Versionen von SEOForge und ShieldForge stehen unter der GNU General Public License v2 oder neuer (GPLv2-or-later). Soweit Pro-Komponenten von solchen Free-Komponenten abhängig sind oder auf diese aufbauen, gelten die jeweiligen GPL-Bedingungen ergänzend; diese EULA regelt zusätzlich die Bedingungen für die Pro-spezifischen Funktionserweiterungen und Cloud-Backend-Anbindungen.

3. Nutzungsumfang

(1) Der Lizenznehmer darf die Software auf maximal so vielen WordPress-Installationen einsetzen, wie es der erworbene Tier vorsieht (z. B. 1 Site, 5 Sites, Unlimited Sites).

(2) Der Einsatz auf Staging-, Test- und Entwicklungs-Umgebungen, die einer produktiven Site eindeutig zugeordnet sind, ist im Rahmen der Lizenz dieser produktiven Site mit abgedeckt.

(3) Eine Unter-Lizenzierung, der Weiterverkauf der Lizenz oder die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Pro-Version an Dritte ist untersagt, soweit nicht ein gesondertes Reseller-Abkommen abgeschlossen wurde.

4. Lizenz-Aktivierung

(1) Die Aktivierung der Pro-Funktionen erfordert die Eingabe eines gültigen Lizenz-Schlüssels und eine Verbindung zum Lizenz-Backend (api.seoforge.eu bzw. api.shieldforge.eu sowie zum Merchant of Record).

(2) Übersteigt die Zahl der aktivierten Sites das im Tier zulässige Limit, werden weitere Aktivierungen technisch unterbunden bzw. eine Tier-Erweiterung empfohlen.

5. Laufzeit

Die Lizenz ist als Jahresabonnement gestaltet (vgl. § 6 AGB). Mit Ablauf bzw. Kündigung endet das Recht zur Nutzung der Pro-Funktionen; die zuletzt installierte Version bleibt jedoch funktionsfähig, erhält aber keine Updates oder Support mehr.

6. Reverse Engineering, Schutzrechte

(1) Alle Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte) an der Pro-Software verbleiben beim Lizenzgeber.

(2) Soweit die Software dem PHP-Quellcode-Zugriff offensteht (was bei WordPress-Plugins technisch der Fall ist), ist eine Untersuchung des Codes zu Sicherheits- und Auditzwecken zulässig. Eine Veröffentlichung, Modifikation und Weitergabe der Pro-Komponenten an Dritte oder eine Verwendung über den vereinbarten Tier hinaus ist jedoch unzulässig.

7. Gewährleistung

(1) Wir leisten Gewähr nach gesetzlichen Bestimmungen. Software wird in der jeweils zum Bereitstellungszeitpunkt aktuellen Form zur Verfügung gestellt.

(2) Eine fehlerfreie und unterbrechungsfreie Lauffähigkeit der Software in jeder denkbaren WordPress-/PHP-/Theme-/Plugin-Kombination kann technisch nicht zugesagt werden. Konkrete Inkompatibilitäten werden in den Plugin-Release-Notes dokumentiert.

8. Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen gemäß § 11 AGB. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr dafür, dass die Sicherheits-Funktionen von ShieldForge bzw. die SEO-Funktionen von SEOForge im konkreten Einzelfall ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verhinderung jeglicher Angriffe oder Erreichen bestimmter Suchmaschinen-Rankings) garantieren.

9. Beendigung bei schweren Verstößen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz bei schweren Verstößen gegen diese EULA (insbesondere Überschreitung des Tiers ohne Nachzahlung, Weiterverkauf, Veröffentlichung von Pro-Code) mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

10. Schlussbestimmungen

Ergänzend gelten die AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten geht die EULA in Fragen des Nutzungsrechts, die AGB in Fragen des Vertragsverhältnisses und der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

Stand: 2026-05-19