Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Art. 28 DSGVO · Pro-Cloud-Backends
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV”) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem Hauptvertrag über die Nutzung der Pro-Versionen von SEOForge und/oder ShieldForge. Er gilt für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, die der Lizenzgeber (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Lizenznehmers (Verantwortlicher) durchführt.
1. Parteien
Verantwortlicher: der Kunde / Lizenznehmer (Name und Anschrift gemäß Rechnungsdaten).
Auftragsverarbeiter: Brainwerk e.U. (Eintragung in Vorbereitung), Weißdornweg 1/4/3, 2442 Unterwaltersdorf, Österreich, office@brainwerk.at.
2. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Bereitstellung der Pro-Cloud-Backends, insbesondere Lizenz-Aktivierung, Threat-Intelligence-Feed, Auto-Update-Server (api.shieldforge.eu) und Search-Console-Proxy / Geo-DB (api.seoforge.eu). Die Dauer entspricht der Laufzeit der jeweiligen Pro-Lizenz.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
Verarbeitung zur Erbringung der vereinbarten Plugin-Funktionen, namentlich:
- Validierung von Lizenz-Schlüsseln und Aktivierungs-Zählung
- Übermittlung von Threat-Intelligence-Daten (Spamhaus DROP u. ä.) an die installierte Site
- Übermittlung von Geo-IP-Daten
- Search-Console-Proxy: Weiterleitung von authentifizierten API-Anfragen des Lizenznehmers an Google Search Console
- Empfang von Update-Pings beim Auto-Update-Endpoint
4. Art der personenbezogenen Daten
- IP-Adressen von Besuchern der vom Verantwortlichen betriebenen Websites
- HTTP-User-Agents
- Lizenz-Schlüssel und Site-URL des Verantwortlichen
- API-Tokens (verschlüsselt übertragen) zum Search-Console-Proxy
5. Kategorien betroffener Personen
- Besucher der vom Verantwortlichen betriebenen WordPress-Websites
- Mitarbeiter bzw. Administratoren des Verantwortlichen
6. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich,
- personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten;
- seine Mitarbeiter auf Vertraulichkeit zu verpflichten;
- geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO zu treffen (siehe Anlage TOM, Abschnitt 11);
- den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener und bei der Wahrnehmung seiner Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO zu unterstützen;
- nach Beendigung des Auftrags die personenbezogenen Daten auf Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht;
- dem Verantwortlichen alle für den Nachweis der Einhaltung dieser AVV erforderlichen Informationen bereitzustellen.
7. Unter-Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter („Subprozessoren”) zu beauftragen. Mit Abschluss dieses AVV erteilt der Verantwortliche eine allgemeine Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Aktuelle Subprozessoren:
- domainfactory GmbH, Oskar-Messter-Straße 33, 85737 Ismaning, Deutschland – Hosting der Cloud-Backends (api.*.eu) in der EU.
- Freemius Inc. bzw. Lemon Squeezy LLC – Lizenz-Aktivierung und Zahlungsabwicklung (Merchant of Record). Eigene DPAs des jeweiligen Anbieters anwendbar.
Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über geplante Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail informieren. Der Verantwortliche kann binnen 14 Tagen Einspruch erheben; in diesem Fall steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
8. Drittlandtransfers
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich in der EU. Soweit der Merchant of Record (Freemius / Lemon Squeezy) personenbezogene Daten in die USA überträgt, geschieht dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln gemäß Beschluss 2021/914/EU.
9. Meldung von Schutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, per E-Mail an die im Lizenz-Profil hinterlegte Kontaktadresse.
10. Kontrollrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der TOMs zu überzeugen. Soweit ein Vor-Ort-Audit unverhältnismäßig wäre, kann der Nachweis durch Vorlage eines aktuellen Prüfberichts eines unabhängigen Prüfers, Selbstauskünften oder einschlägigen Zertifikaten erfolgen.
11. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Zutritts-/Zugangskontrolle: Server in EU-Rechenzentren (domainfactory) mit physischer Zutrittskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung für administrativen Zugang.
- Zugriffskontrolle: Prinzip der minimalen Berechtigung; SSH-Schlüssel-basierter Zugang; passwortlose Authentifizierung; sudo-Logging.
- Weitergabekontrolle: TLS 1.2+ für sämtliche API-Verbindungen; HSTS; moderne Cipher-Suites.
- Eingabekontrolle: Logging aller relevanten administrativen Aktionen.
- Verfügbarkeitskontrolle: Tägliche Backups; Härtung gegen DoS via Fail2ban + UFW; Auto-Updates für Sicherheits-Patches.
- Trennungsgebot: Mandantentrennung auf Anwendungsebene (Lizenz-Schlüssel pro Site).
- Pseudonymisierung: IP-Anonymisierung default-on; täglich rotierende Visitor-Hashes; keine cross-site Tracking-Cookies.
- Wiederherstellung: RTO < 24 h, RPO < 24 h.
- Evaluation: jährliche Überprüfung der Maßnahmen.
12. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die AGB und die EULA. Bei Widersprüchen in datenschutzrechtlichen Fragen geht dieser AVV vor. Es gilt österreichisches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, soweit zwingende Verbraucherschutzregelungen nicht entgegenstehen.
Dieser AVV gilt als geschlossen mit dem Erwerb einer Pro-Lizenz und ist auf Verlangen des Verantwortlichen zusätzlich beidseitig zu unterzeichnen. Ein unterschriftsfähiges PDF kann jederzeit per E-Mail unter office@brainwerk.at angefordert werden.
Stand: 2026-05-19